Sachsenlift informiert Sie über Förderung und Zuschuss der Krankenkasse oder Pflegekasse. Wir zeigen Ihnen Fördermöglichkeiten für einen Treppenlift, Plattformlift oder Hebelift in Sachsen und Thüringen auf.
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Seit dem 01.01.2017 ist das Pflegestärkungsgesetz (PSG II) voll in Kraft getreten. Hierbei ersetzen 5 Pflegegrade die bisherigen 3 Pflegestufen.
Durch die breitere Staffelung ist es jetzt einfacher geworden, als pflegebedürftig eingestuft zu werden.
Somit ist es auch leichter eine finanzielle Unterstützung der Pflegekasse zu bekommen.
Wer im "alten System" wegen zu geringer Pflegebedürftigkeit noch Außen vor war hat jetzt bessere Chancen, Leistungen von der Pflegeversicherung zu bekommen.
Bereits ab dem ersten Pflegegrad können Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gewährt werden.
Als wohnumfeldverbessernde Maßnahme zählt natürlich auch die Anschaffung eines Treppenlifts.
Wenn sich z. B. das Schlafzimmer und/oder das Badezimmer in der oberen Etage befinden, haben Sie als Antragsteller sehr gute Aussichten auf einen Zuschuss.
Sofern eine Einstufung in einen Pflegegrad vorliegt, können derzeit bis zu 4.000 € von der Pflegekasse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gewährt werden. Zudem ist es möglich mit jedem weiteren Pflegegrad bisher verbrauchte Zuschussbeträge, für bereits getätigte Maßnahmen, wieder auf die 4000€ aufzustocken.
Die Grundvoraussetzung für den Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen ist die Einstufung in einen Pflegegrad. Haben Sie noch keinen Pflegegrad, können Sie bei der Pflegekasse einen Antrag stellen.
Nach einem Ortstermin vom Medizinischen Dienst erfolgt die Einstufung in einen der 5 Pflegegrade meist innerhalb von wenigen Wochen.
Ist der Pflegegrad erfasst, muss ein Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bei Ihrer Pflegeversicherung gestellt werden.
Zu dem Antrag auf Zuschuss der Pflegekasse benötigen Sie noch einen Kostenvoranschlag für die künftige Liftanlage. Ganz wichtig ist, dass der Antrag bei der Pflegeversicherung gestellt ist, bevor der Lift bestellt wird, da rückwirkend keine Leistungen von der Pflegeversicherung gezahlt werden.
Wir helfen Ihnen gern bei der Beantragung der Förderung.
Selbstverständlich erstellen wir Ihnen gern einen Kostenvoranschlag für Ihren neuen Sachsenlift, damit Sie in den Genuss der Bezuschussung von bis zu 4.000€ von der Pflegekasse kommen.
Rufen Sie uns zu einem unverbindlichen Termin an.
Ihren Sachsenlift - Berater erreichen Sie unter 0371 / 91 22 77 62.
Diese Förderung ist abhängig von den jährlich bereitgestellten Bundesmitteln.
Unter dem Motto Barrierereduzierung und "altersgerechtes Haus" unterstützt das Programm 455B Investitionen in die uneingeschränkte Mobilität von Rollstuhlfahrern, gehandicapten und älteren Menschen, sowie Eltern mit Kleinkindern.
Wer wird gefördert?
Was wird gefördert?
Wie wird gefördert?
Hier der Link zum "FÖRDERROGRAMM"
Weitere Anlaufstellen sind
Finanzamt
Berufsgenossenschaft
Arbeitsamt
Sozialhilfe